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Abschlag
Vorschuss |
Ab der 2. Woche der Beschäftigung möglich, wenn Sie sich vorher melden und Ihren Zahlungswunsch mitteilen. Höhe des Vorschusses bis 60 % von 35 Wochenstunden. |
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Arbeitsbeginn |
Je nach dem, wo Sie eingesetzt sind, kann die Arbeitszeit um 06.00 oder 07.00 Uhr beginnen. Mittagschicht beginnt meist um 14.00 Uhr. Das Ende der Arbeitszeit wird Ihnen bei Beschäftigungsbeginn mitgeteilt. Meist werden zwischen 7,0 bis 9,0 Stunden gearbeitet. |
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Arbeitskleidung
Sicherheitsschuhe
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Wer im gewerblichen / technischen / handwerklichen Bereich als Helfer/in und –oder Facharbeiter/in eingesetzt ist, geht NIEMALS ohne Sicherheitsschuhe zur Arbeit!!!! Auch wenn bei Ihrem vorherigen Einsatz der Kunden vielleicht nicht auf Sicherheitsschuhen bestanden hat – der nächste ganz bestimmt!!! In manchen Fällen dürfen Sie ohne Sicherheitsschuhe erst gar nicht Ihre Arbeit aufnehmen und werden nach hause geschickt = keine Bezahlung für diesen Tag und der Kunde ist nicht sonderlich begeistert (wir dann übrigens auch nicht!)
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Arbeitszeit
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Die vom Arbeitnehmer tatsächlich zu leistende Arbeitszeit sowie ihre Lage und Verteilung richtet sich nach den im Kundenbetrieb vorhandenen betrieblichen Regelungen bzw. nach den Anforderungen des Kundenbetriebes unbeschadet von tariflicher Mindestarbeitszeit und arbeitsvertraglicher Arbeitszeit.
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Arbeitszeitnachweise
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Müssen von Ihnen ausgefüllt werden. Manchmal macht das der Kunde, Vorarbeiter, Meister..., der bestätigt auch die Angaben durch Unterschrift. Bringen Sie die Nachweise wöchentlich in das mobilpersonal Büro oder senden Sie per Post. Nur dann bekommen Sie eine richtige Lohnabrechnung. Bitte beachten Sie: Die Stundenscheine für den abgelaufenen Monat MÜSSEN SPÄTESTENS zum Ende der 1. Woche des folgenden Monats bei uns sein. Andernfalls können diese Stunden bei der Lohnabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
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Ausländer
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Dürfen eine Beschäftigung nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben und von Arbeitgebern beschäftigt werden. Eine Genehmigung brauchen nicht: Ausländer aus der EG und Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung. Ausnahmen davon evtl. nur für Schüler / Studenten in den Ferien / Semesterferien Wir können diese Erlaubnis nicht für Sie beantragen.
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Befristung
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Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Zeitraum befristet ist, haben Sie (natürlich auch wir) die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden.
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Krankheit
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Frühschicht: Melden Sie sich bitte telefonisch beim Kunden – und zwar zu Beginn Ihrer Arbeitszeit; UND bis 08.30 Uhr informieren Sie unser Büro. Mittag-/Nachtschicht: sobald Sie feststellen, nicht arbeiten zu können – rufen Sie uns an! Dann können wir den Kunden noch rechtzeitig informieren und er kann anders planen!Im übrigen gilt: Bei Erkrankung unverzüglich am gleichen Tag melden – es gibt keine „3-Tage-Frist“ !.
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Kündigungsfristen
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In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen einen Werktag, bis zum Ende des Ersten Monats zwei Werktage, während des zweiten Monats drei Werktage, danach bis zum Ende des dritten Monats 1 Woche, vom vierten bis sechsten Monat zwei Wochen. Nach der Probezeit die gesetzlichen Kündigungsfristen.
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Lohnabrechnung
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Diese erhalten Sie zum 20. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats
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Lohnsteuerkarte
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Eine Lohnsteuerkarte müssen Sie immer vorlegen. Am besten sofort oder in der ersten Arbeitswoche, spätestens zum 30. des Monates in dem Sie bei uns
angefangen haben. Achtung! Sonst hohe Steuern. Bei Schülern und Studenten muß die Lohnsteuerkarte innerhalb der ersten 2 Wochen der Beschäftigung vorgelegt werden.
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Nebenjob
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Muss generell durch uns genehmigt werden. Es spricht meist nichts dagegen – nur darf Ihre Arbeit bei uns bzw. dem Kunden nicht darunter leiden (Frühschicht 06.00–14.00 h – kellnern 20.00–24.00 h – müde am Arbeitsplatz!) oder Verletzungsgefährliche Arbeiten !!!
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Prämien
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Sind an manchem Arbeitsplatz möglich. Der Kunde informiert Sie und uns darüber. Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung.
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Probezeit
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Beträgt 6 Monate
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Schichtarbeit
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Wenn Sie geleistet wird, bekommen Sie zusätzlich Geld. Siehe Arbeitsvertrag.
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Schüler / in
Student /in
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Sie können bei uns nur in den Ferien/ Semesterferien oder während eines „Bummelsemesters“ arbeiten. Mindestens drei Wochen oder länger, täglich mindestens 7 Stunden ( Montag – Freitag ); Teilzeit ist nicht möglich. Wir benötigen eine Fotokopie Ihres Schüler-./ Studentenausweises.Am Ende Ihrer Tätigkeit bei uns bekommen Sie das noch nicht per Lohnabrechnung abgerechnete aber verdiente Geld bis auf wenige Euro ausgezahlt – Bar oder Überweisung – ganz nach Wunsch, aber nur, wenn die Steuerkarte vorliegt. Den Rest bekommen Sie mit der letzten Lohnabrechnung.
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Tätigkeitsmerkmale
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Als Facharbeiter wissen Sie, wie Ihr Job geht, als kaufmännische oder medizinische Kraft kennen Sie sich aus, in der Praxis oder Verwaltung beherrschen Sie Ihren Arbeitsbereich.Als Hilfskraft erledigen Sie im Kundenbetrieb leicht erlernbare Tätigkeiten. Was Sie tun müssen, wird Ihnen gezeigt und oft können Sie dieses sofort selbständig nachmachen, z.B. Lagerarbeit, Verpackung, sortieren, Kontrolltätigkeiten, etwas zusammenbauen, usw.
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Telefonieren
Internet
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Fast jeder hat ein Handy – schön! Aber ständiges telefonieren während der Arbeitszeit wird bei keinem Arbeitgeber gerne gesehen. Bei „Notrufen“ hat sicher keiner etwas einzuwenden. Also: Handy aus während der Arbeitszeit!
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Urlaub
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Immer erst bei uns mit Urlaubsantrag genehmigen lassen, selbst wenn es nur ein Tag ist.
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Wegbeschreibung
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Damit Sie die Firma / Einsatzstelle / Arbeitsstelle auch finden, bekommen Sie von uns eine Einsatzorder und eine Wegbeschreibung. Dies ist eine Teilfotokopie des Stadtplans – Hinweg, Haltestelle und genaue Lage des Kundenbetriebes werden eingezeichnet. Auf die Rückseite schreiben wir Ihnen, wie Sie dort hinkommen (Zug, Bus Nr.:, Haltestelle, Richtung, Abfahrt-/Ankunftzeiten, usw.). Das gleiche gilt für die Fahrt mit dem Auto / Motorrad.
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